Weimar. Halter von Hühnern und Puten sind verpflichtet, für einen ausreichenden Impfschutz der Tiere zu sorgen. Darauf weist das Veterinäramt Weimar hin.

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Weimar Stadt erinnert alle Hühner- und Putenhalter an die in Deutschland bestehende Impfpflicht für Hühner und Puten gegen die atypische Geflügelpest, auch als Newcastle Krankheit (ND) bezeichnet. Danach seien alle Hühner und Puten eines Bestandes (auch Kleinstbestände) ständig unter ausreichendem ND-Schutz zu halten. Nach- und Wiederholungsimpfungen sind nach Angaben des Impfstoffherstellers durchzuführen. Über die durchgeführten Impfungen sind Nachweise zu führen. Es wird außerdem darauf hingewiesen, dass Hühner und Puten nur in einen Geflügelbestand verbracht, auf Geflügelmärkten und -ausstellungen gezeigt werden dürfen, wenn sie eine entsprechende tierärztliche Bescheinigung haben. Das Veterinäramt der Stadt überprüft jährlich stichprobenartig den Impfstatus von Beständen.