Protestkundgebungen in bis zu sechs Städten hatte die MLPD angekündigt, weil sie in der Gedenkstätte Buchenwald keine Veranstaltung durchführen darf. In Weimar wurde aus der Kundgebung ein Info-Stand ...

Protestkundgebungen in bis zu sechs Städten hatte die MLPD angekündigt, weil sie in der Gedenkstätte Buchenwald keine Veranstaltung durchführen darf. In Weimar wurde aus der Kundgebung ein Info-Stand mit zwei Personen in der Schillerstraße. – Das Verwaltungsgericht will nun heute über die Beschwerde der Partei entscheiden.Foto: Michael Baar