Erfurt. Für den organisierten Sport gelten ab 19. März weitere Lockerungen. Trainings- und Wettkampfbetrieb steht allen offen.
Freie Bahn für den Sport in Thüringen. Nachdem ungeachtet steigender Infektionszahlen der Bundesrat am Freitagmittag dem neuen Infektionsschutzgesetz mit weitreichenden Lockerungen zugestimmt hatte, erlaubt Thüringen einen nahezu unbeschränkten Sportbetrieb. Im Rahmen der Übergangsregeln bis zum 2. April verlängerte die Landesregierung eine Reihe allgemeiner Schutzmaßnahmen. Für den organisierten Sport fallen derweil von nun an fast alle Zugangsbeschränkungen weg.
Nach Informationen des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) steht der Trainings- und Wettkampfbetrieb ab diesem Samstag (19. März) drinnen wie draußen allen Sporttreibenden offen. Zudem besteht keine Anzeigepflicht von Veranstaltungen mehr. Unter Anwendung von Hygienekonzepten entfallen zudem Kapazitätsgrenzen bei der Zulassung von Zuschauern.
Allein für Zuschauer bei Sportveranstaltungen gelten im Innenbereich noch 3G-Regeln. Geimpft, genesen oder negativ getestet zu sein ist ebenso Voraussetzung für den Zugang zu Freizeitsportangeboten wie in Fitnessstudios oder Schwimmbad-Besuche.
Die Übergangsregelungen gelten bis zum 2. April. Das neue Bundesgesetz räumt den Ländern unterdessen Spielraum bei Hotspots ein, schärfere Vorschriften und Hygieneregeln zu beschließen.
- Thüringer Schulkinder haben nach Distanzunterricht große Handschrift-Defiziten
- Monitoring des Thüringer Abwassers verrät: Corona-Sommerwelle ist schon da
- FDP-Gruppe hält Vorstoß des Thüringer Gesundheitsministeriums für Impfpflicht ab 60 unnötig
- Thüringer Kliniken holen wegen Corona verschobene Operationen nach
- Thüringens Gesundheitsministerin Werner für Corona-Impfpflicht ab 60
- Corona-Lerndefizite bei Schülern - Kommerzielle Bildungsanbieter können hoffen
- Corona: Stiko empfiehlt Impfung für Kinder ab fünf Jahren
- Teilweise Maskenpflicht in Thüringen bleibt
- Corona-Impfung: Nasenspray in Studie wirksamer als Spritze
se