Erfurt. Närrische Prunksitzungen und Faschingsumzüge in Thüringen müssen in der anstehenden Karnevalssaison nicht nur ohne Schunkeln und Kussfreiheit auskommen:

Das sieht eine Handlungsanweisung für die fünfte Jahreszeit in der Corona-Pandemie vor, wie ein Sprecher des Gesundheitsministerium am Freitag auf Anfrage mitteilte. Die Anweisung, die am Donnerstagabend an die Landkreise und kreisfreien Städte geschickt wurde, regelt auch das Verbot harter Spirituosen bei Saalveranstaltungen und ein komplettes Alkoholverbot bei Umzügen. Dort müssen die Narren auch auf das beliebte Bonbonwerfen verzichten. Corona-Blog: Erste Impfungen nach Jahreswechsel möglich - Ramelow will Gesundheitsämter entlasten

Komplettes Alkoholverbot und kein Bonbonwerfen bei Faschings-Umzügen

Auf das Animieren des Publikums zum gemeinsamen Tanzen, Singen und Schunkeln soll verzichtet werden, heißt es in der Anweisung. Die Karnevalssaison beginnt am 11. November.

Land und Landesverband der Thüringer Karnevalvereine (LTK) hatten die Regelungen für die Veranstaltungen, zu denen in Thüringen Jahr für Jahr Zehntausende Menschen strömen und dabei ausgelassen feiern und meist auch Alkohol trinken, erarbeitet. „Es ist so, dass wir in diesen Zeiten keinen normalen Karneval feiern können“, sagte LTK-Präsident Michael Danz. „Unsere Einstellung ist, wir wollen nicht absagen.“ Wegen Abstandsregeln und eingeschränkter Besucherzahlen seien in dieser Saison aber nur kleine Veranstaltungsformate möglich. Dabei gelten Abstandsregelungen auch für die Aktiven auf der Bühne.

In Thüringen steigen ebenso wie in anderen Bundesländern die Corona-Infektionszahlen derzeit wieder stark an. Die Karnevalsumzüge in Wasungen und Erfurt im Februar wurden bereits abgesagt.

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Die Thüringer Corona-Handlungsanweisungen lesen sie hier vollständig