Berlin. Wer sein E-Auto mit selbstproduziertem Solarstrom laden möchte, kann nun eine Förderung beantragen. Interessenten müssen sich beeilen.

Am Dienstag startet ein neues staatliches Förderprogramm für das Laden von Elektroautos mit Solarstrom. Wer entsprechende Voraussetzungen erfüllt, kann damit bis zu 10.200 Euro für den Kauf und die Installation einer Ladestation mit einer Photovoltaikanlage und einem Speicher erhalten. Interessierte sollte jedoch schnell sein. Alles, was Sie wissen müssen.

Förderung für Ladestation: Warum gibt es das neue Programm?

Der Verkehrssektor gilt, was die Klimaziele der Bundesregierung angeht, als Sorgenkind. Ein wichtiger Bestandteil für das Erreichen der Ziele ist, dass möglichst viele E-Autos mit Strom aus erneuerbaren Energien fahren. Genau das soll nun gefördert werden. Das Programm erleichtere Privatpersonen "die Anschaffung und Installation einer hauseigenen Ladestation in Kombination mit einer Photovoltaikanlage und einem Speicher", erklärt Lorenz Bücklein von der Verbraucherzentrale Sachsen. Ingesamt stehen bis zu 500 Millionen Euro zur Verfügung.

Was wird gefördert?

Gefördert wird nur eine komplette Anlage, die Solarstrom erzeugen, speichern und ein Elektroauto laden kann. Also alle Komponenten von der Photovoltaikanlage (Solarzellen, Wechselrichter) über den stationären Stromspeicher (Akku) bis zur Lademöglichkeit (Wallbox) sowie die Installation im Gesamtpaket, nicht einzeln.

Ebenfalls interessant: Jetzt noch schnell ein E-Auto kaufen? Was ein Experte rät

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Um die Förderung zu erhalten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie besitzen ein selbst als Erstwohnsitz genutztes Wohnhaus in Deutschland – Wohnungseigentümer können die Fördermittel nicht beantragen
  • Sie haben ein Elektroauto oder haben ein solches verbindlich bestellt. Auch Leasing ist möglich. Hybridfahrzeuge sind hingegen nicht zugelassen
  • Sie installieren eine neue Ladestation mit mindestens 11 Kilowatt Leistung
  • Sie installieren eine neue Photovoltaikanlage mit mindestens 5 Kilowattpeak Spitzenleistung
  • Sie installieren einen neuen Solarstromspeicher mit mindestens 5 Kilowattstunden nutzbarer Speicherkapazität

Wichtig ist auch: Eigenleistung kommt nicht infrage. Voraussetzung für die Förderung ist, dass alle Komponenten von einem zugelassenem Fachbetrieb installiert und durch Rechnungen nachgewiesen werden. Das spielt auch für die Sicherheit und die Gewährleistung der Komponenten eine Rolle.

Wer Solarstrom mit einer Anlage auf dem eigenen Dach produzieren – und damit das E-Auto laden will, kann nun Zuschüsse bekommen.
Wer Solarstrom mit einer Anlage auf dem eigenen Dach produzieren – und damit das E-Auto laden will, kann nun Zuschüsse bekommen. © Bernd Diekjobst/dpa-tmn

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung beträgt bis zu 10.200 Euro. Sie setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen:

  • Ladestation: 600 Euro pauschal (oder 1200 Euro bei bidirektionaler Ladefähigkeit)
  • Photovoltaikanlage: 600 Euro pro Kilowattpeak Spitzenleistung, maximal 6000 Euro
  • Solarstromspeicher: 600 Euro pro Kilowattstunden nutzbarer Speicherkapazität, maximal 3000 Euro

Laut Automobil Club Europa (ACE) liegt die Förderung je nach Größe der Anlage und den Installationskosten bei bis zu 40 Prozent.Auf der Webseite der KfW kann man schon vorab prüfen, ob eine Förderung in Frage kommt.

Lesen Sie auch: Klimaneutral bis 2045 – So kann es Deutschland noch schaffen

Wie stelle ich den Antrag?

Den Antrag auf Förderung können Sie laut KfW ab dem 26. September "im Laufe des Vormittags" online über das KfW-Zuschussportal stellen. Es gilt das "Windhundprinzip": wenn der Fördertopf alle ist, ist er alle.

Wichtig: Der Antrag muss vor der Auftragserteilung für die Ladestation, die Photovoltaikanlage und den Solarstromspeicher gestellt werden: "Die Komponenten dürfen noch nicht gekauft oder bestellt sein. Ebenso müssen sie Neuware sein. Eine Förderfähigkeit ist nur in der Kombination aller drei Komponenten gegeben", erläutert Lorenz Bücklein.

Wie funktioniert die Anlage?

Mit dem Förderprogramm soll mehr Strom zum Fahren und Wohnen von Hausbesitzern selbst erzeugt und genutzt werden. Solarstrom ist emissionsfrei und kann unabhängig vom Stromnetz genutzt werden, Nutzerinnen und Nutzer können die Kosten für die Stromversorgung des Autos senken. Wenn das Elektroauto bereits voll oder nicht vor Ort ist, kann der Stromspeicher Strom aufnehmen und in den Haushalt abgeben, etwa für Beleuchtung und den Betrieb von Elektrogeräten.

In einem Rechenbeispiel des ACE liefert die Solaranlage durchschnittlich 5,5 kW, es können also in einer Stunde 5,5 kWh in den Stromspeicher oder das Auto fließen. Da das Auto gerade nicht vor Ort ist, wird der Speicher befüllt, der über eine Kapazität von 11 kWh verfügt. Dieser ist nach zwei Stunden vollgeladen.

Kommt das Auto abends zurück, kann es den nötigen Strom aus dem Speicher beziehen. Nach einer Stunde ist in diesem Beispiel der Speicher dann leer, da Auto und Wallbox eine AC-Ladeleistung von 11 kW haben. Im E-Auto sind nun 11 kWh mehr Energie gespeichert, das reicht laut ACE für etwa 100 Kilometer im Stadtverkehr. Allerdings: Wird im Haus gerade Strom verbraucht, werden Speicher und Elektroauto entsprechend langsamer geladen.

Mehr zum Thema: Umfrage – Darum zögern Verbraucher beim Kauf eines E-Autos

Wo kann man sich beraten lassen?

Wer Fragen hat oder unsicher ist, ob er für die Förderung in Frage kommt, kann sich unter anderem von den zertifizierten Energieberatern für Fördermittel des Bundes beraten lassen. Diese findet am auf der Energieeffizienz-Experten-Liste (EEE). Auch die Verbraucherzentralen bieten Unterstützung an.

Auf dem Markt gibt es eine Vielzahl von Anbietern von Ladestationen, Photovoltaikanlagen und Solarstromspeichern, deren Angebote in Qualität und Service unterschiedlich sind. Daher sollten sich Interessenten grundsätzlich gut informieren.

Was bringt die neue Förderung?

Verbraucherschützer kritisieren, dass das Programm nur für eine kleine Personengruppe infrage komme. "Von dem neuen Förderprogramm profitieren nur Eigentümer von selbstgenutzten Wohngebäuden – also genau diejenigen, die eher mehr verdienen und bereits von anderen Förderungen profitiert haben, zum Beispiel von der E-Autokaufprämie", sagt Gregor Kolbe von der Verbraucherzentrale Bundesverband. Die Förderung sei somit "alles andere als sozial". Kritisch sei auch, dass Einfamilienhausbesitzer im Fokus stünden und Besitzerinnen und Besitzer von Wohnungen mit Stellplätzen die Förderung nicht in Anspruch nehmen könnten.

(csr/dpa)