Nordhausen. Das Amtsgericht Nordhausen hat einen Polizisten wegen des Besitzes und der Verbreitung von Kinderpornografie verurteilt. Gegen ihn wurde ein Strafbefehl von einem Jahr Haft auf Bewährung erlassen.

Wegen des Besitzes und der Verbreitung von Kinderpornografie ist ein Thüringer Polizeibeamter verurteilt worden. Das Amtsgericht Nordhausen erließ gegen den Mann einen Strafbefehl von einem Jahr Haft auf Bewährung und eine Geldstrafe von 2000 Euro, bestätigte Gerichtssprecher Christian Pietzsch am Donnerstag. Da der 32-Jährige den Strafbefehl akzeptierte, wurde er rechtskräftig.

Bei dem Polizisten aus der Landespolizeiinspektion Nordhausen wurden während einer Razzia im vergangenen Oktober auf Handys und Computern entsprechende Bilder gefunden. Einige soll er auch an andere Nutzer weitergeleitet haben. Auf die Daten des Polizisten war man bei Ermittlungen gegen Betreiber einer Plattform im Darknet gestoßen.

Der Polizist ist seit Bekanntwerden der Vorwürfe vom Dienst suspendiert. Laut dem Beamtenstatusgesetz muss bei einer Strafe von mindestens einem Jahr Haft der Beamte aus dem Dienst entlassen werden.

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