Gera. Zwei Männer haben nicht nur ihr Leben gefährdet, sondern auch viel kriminelle Energie bewiesen.

• Das Amtsgericht Gera hat einen Fall aus dem Landkreis Greiz und dem Altenburger Land verhandelt.

• Im Prozess ging es um Einbrüche in Windenergieanlagen.

Das Schöffengericht am Amtsgericht Gera hat am Dienstag zwei Männer wegen eines Einbruches in ein Windrad verurteilt. Die Polizei hatte beide im November 2022 auf frischer Tat ertappt.

Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft Gera drei ähnlich gelagerte Fälle angeklagt. Sie warf dem Duo vor, in Auma-Weidatal (Landkreis Greiz) in ein Windrad eingebrochen zu sein und 40 Kupferstromkabel zu je 64 Metern Länge gestohlen zu haben. Der Metallwert lag bei 20.000 Euro. Weitere Kabel sollen sie wenige Nächte später versucht haben, aus der defekten Anlage abzuholen.

Auf frischer Tat im Altenburger Land ertappt

In der Nacht vom 6. zum 7. November 2022 drangen sie in eine Windenergieanlage in Starkenberg (Altenburger Land) ein und verstauten Stromkabel in ihrem VW Caddy. Als die Polizei eintraf, flüchteten die Männer, konnten aber mit Hilfe eines Hubschraubers mit Wärmebildkamera entdeckt werden. Der Beutewert betrug 1800 Euro, der Sachschaden 16.000 Euro.

Der Ausbau von Kabeln in Windrädern kann lebensgefährlich sein (Symbolbild)
Der Ausbau von Kabeln in Windrädern kann lebensgefährlich sein (Symbolbild) © Tino Zippel

Beide Angeklagte sind von Crystal abhängig und wollten durch die Diebstähle Geld für weitere Drogenkäufe einspielen. Sie haben bereits viele Einträge im Strafregister gesammelt. Nach einer Verfahrensabsprache räumten sie den schweren Diebstahl in Starkenberg ein. Ob sie sich nicht vor einem Stromschlag gefürchtet hätten, will der Vorsitzende Richter Siegfried Christ wissen. „Wir haben es ausgeschaltet und gehofft, dass nichts passiert“, antwortet einer der Männer.

Hohe kriminelle Energie der Angeklagten

Staatsanwältin Burgau würdigte die hohe kriminelle Energie der Angeklagten, die sich in weltpolitisch angespannter Lange an der Stromversorgung zu schaffen machten. Sie beantragte ein Jahr und vier Monate Haft für den 44 Jahre alten Angeklagten, dessen Verteidiger Christian Schößling auf ein Jahr und zwei Monate plädierte. Beim 41-jährigen Angeklagten forderte die Staatsanwältin ein Jahr und zwei Monate Haft, Verteidigerin Nadine Lippold zehn Monate. Das Gericht kommt im Urteil auf ein Jahr.

Aufgrund der Vorstrafen und der erheblichen kriminellen Energie seien keine besonderen Umstände für eine Aussetzung zur Bewährung gegeben, sagte der Vorsitzende Richter.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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