Erfurt. Die Corona-Pandemie ist auch eine psychische Belastungsprobe - vor allem jetzt vor Weihnachten. Jeder einzelne Kontakt weniger im Falle einer Corona-Infektion kann große Auswirkungen haben.

Die neuen Corona-Maßnahmen führen zu vielen Unsicherheiten. Eine Stunde lang hat TA-Chefredakteur Jan Hollitzer Ihre Fragen gesammelt, Silke Fließ vom Gesundheitsministerium hat sie beantwortet:

Wie viele Personen dürfen sich nun zu Weihnachten treffen?

Grundsätzlich gilt: Es dürfen sich zwei Haushalte mit maximal fünf Personen treffen, wobei Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres nicht gezählt werden. Vom 24. bis 26. Dezember gelten weitere Ausnahmen für den engsten Familienkreis. Danach kann sich ein Haushalt mit zusätzlichen vier Personen treffen, auch wenn dabei mehr als fünf Personen oder zwei Haushalte zusammenkommen. Diese Ausnahme gilt nur für den engsten Familienkreis. Dazu würde etwa der Partner der Schwester oder die Lebensgefährtin des Sohnes zählen. Wir geben aber zu bedenken, dass jeder soziale Kontakt das Risiko erhöht, das Virus weiterzutragen. Zum Schutz der Liebsten sollte also sehr genau überlegt werden, mit wem man sich trifft. Der sicherste Weg sich zu schützen, ist und bleibt die Kontaktminimierung.

Mein Schwiegersohn ist lungenkrank und ich möchte mich vor einem Besuch testen lassen. Wo und wann ist das möglich?

Bitte wenden Sie sich ans Gesundheitsamt oder an den ärztlichen Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung unter 116 117.

Was passiert, wenn man nach 22 Uhr mit dem Zug in Thüringen ankommt? Man begibt sich auf direktem Weg nach Hause bzw. in seine Unterkunft. Darf man Weihnachten und Silvester nach 22 Uhr mit dem Taxi fahren?

Ja. Die Ausgangsbeschränkungen gelten nicht vom 24. bis zum Ablauf des 26. Dezember sowie in der Silvesternacht bis 3 Uhr morgens.

  • Das Lesertelefon zum Thema Corona ist am Freitag von 8.30 Uhr bis 9.30 Uhr unter 0361/2275678 erreichbar.

Das könnte Sie auch interessieren: