Berlin. Warum Schornsteinfeger künftig Ausweise kontrollieren könnten und warum es sich lohnt, jetzt einen Plan fürs eigene Haus zu machen.

  • Die geplante Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes führt zu Verunsicherung bei den Verbrauchern und zu vielen Anfragen bei den Schornsteinfegern
  • Die Schornsteinfeger kontrollieren bereits heute, ob die Anforderungen des Gesetzes eingehalten werden und müssen auch die neuen Anforderungen überprüfen
  • Neue Heizungen müssen einen Anteil von 65 Prozent erneuerbarer Energien aufweisen

Bei Julian Schwark und seinen Kollegen steht das Telefon in diesen Tagen kaum noch still. Rund 200.000 Kundenkontakte pro Tag haben Schornsteinfeger und -fegerinnen in Deutschland üblicherweise insgesamt, sagt Schwark. „Jetzt bekommen unsere Betriebe so viele Anrufe und Nachfragen, dass es ein Vielfaches mehr ist.“ Und praktisch alle Anrufer wollen wissen, wie es denn jetzt weitergeht mit den Heizungen.Lesen Sie hier: Der Zuschuss für Heizöl und Pellets wird zum Alptraum für Verbraucher.

Die Pläne der Bundesregierung für eine Novelle des Gebäudeenergiegesetzes haben viel Verunsicherung ausgelöst, Verbraucherinnen und Verbraucher haben Fragen. Und sie stellen sie, unter anderem, den Schornsteinfegern. Schwark ist Mitglied des Vorstands beim Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks und dort zuständig für Energiefragen. Er und seine Berufsgenossen sind regelmäßig vor Ort in den Wohnungen und Häusern der Menschen und deshalb oft die ersten Ansprechpartner rund ums Thema Heizen. Sie müssen die Regeln kennen, die ab 2024 gelten sollen – schließlich sind sie auch diejenigen, die sie kontrollieren sollen. Lesen Sie hier: Was Schornsteinfeger beim Besuch in ihrem Haus kontrollieren.

Eine Schornsteinfegerin kontrolliert einen Heizkessel.
Eine Schornsteinfegerin kontrolliert einen Heizkessel. © picture alliance/dpa | Sebastian Gollnow

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Schornsteinfeger müssen melden, wenn jemand die Heizung nicht austauscht

„Schornsteinfeger kontrollieren schon jetzt, ob die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes eingehalten werden“, erklärt Schwark. Ist die Heizung korrekt verbaut, sind die Rohre richtig gedämmt, hat der Kessel die Altersgrenze von 30 Jahren erreicht, bei der fossile Heizungen schon jetzt ausgetauscht werden müssen? All das überprüfen Schornsteinfeger. „Mit dem neuen Gesetz kommen eben weitere Anforderungen dazu, die wir überprüfen müssen.“

Ablaufen soll das „einfach und unbürokratisch“, wie das Bundeswirtschaftsministerium auf Anfrage mitteilt. So soll es für die Quote von 65 Prozent erneuerbarer Energie, die neue Heizungen künftig einhalten sollen, eine „vorab definierte Reihe von Möglichkeiten zur Umsetzung geben“. Wird eine Lösung aus dieser Liste ausgewählt, sei kein rechnerischer Nachweis mehr nötig. Schornsteinfegerinnen und -feger müssen also nicht eigenhändig nachrechnen, ob etwa eine Hybrid-Lösung aus einer Wärmepumpe und einer Gastherme unterm Strich die Anforderung erfüllt, mindestens zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu laufen.