Erfurt. Gute Nachricht für den FC Rot-Weiß Erfurt: Das Finanzamt hat die Gemeinnützigkeit des Vereins festgestellt. Ein entsprechender Bescheid, der dies angezweifelt hatte, wurde nun aufgehoben.

Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit ist für die finanzielle Stabilität des Clubs enorm wichtig. Entsprechend erleichtert reagierte der Vorstand auf die Entscheidung des Finanzamtes. „Es wurde weiterhin festgestellt, dass eine Rechtsgrundlage für den Entzug der Gemeinnützigkeit zu keinem Zeitpunkt vorhanden war. Somit waren wir auch rückwirkend berechtigt, Spendenquittungen auszustellen“, heißt es in einer Erklärung.

Die Gemeinnützigkeit war dem Club im Februar 2021 aberkannt worden. Trotzdem durfte der FC Rot-Weiß zwar weiterhin Spenden für die Unterstützung der Nachwuchsakademie einwerben. Diese konnten dann jedoch steuerlich nicht geltend gemacht werden.

„Der Insolvenzverwalter hatte bereits am im März 2021 den Antrag auf Feststellung der Nichtigkeit der Körperschaftsteuerberechnungen für 2017 und 2018 gestellt. Diese stellten die Gemeinnützigkeit des Vereins in Frage. Nach umfangreichen Bemühungen und Verhandlungen hat das Finanzamt dem Antrag des Insolvenzverwalters stattgegeben und kürzlich die Körperschaftsteuerberechnungen aufgehoben“, ließ Verwalter Volker Reinhardt nun mitteilen.

Er erklärte zudem, dass die jetzt vorliegenden Bescheide die Gemeinnützigkeit für die kommenden fünf Jahre festgestellt haben. „Somit können wir ab sofort wieder Spendenquittungen ausstellen“, teilte der Vorstand des FC Rot-Weiß Erfurt mit.

Insolvenzverwalter Volker Reinhardt droht Absetzung