Chemnitz. Der Profifußball in Chemnitz ist offenbar ein Auslaufmodell: Wenn der Verein Chemnitzer FC im Zuge eines Insolvenzverfahrens aufgelöst werden muss, kann auch die Tochter CFC Fußball GmbH nicht weitermachen.

Bei einer Pleite des Vereins Chemnitzer FC wären auch die Fußball-Profis betroffen. «Mit Auflösung oder Verlust der Rechtsfähigkeit des Muttervereins verliert die Tochtergesellschaft ihr Antragsrecht für eine Zulassung für die folgende Spielzeit», erklärte Jochen Breideband, Sprecher für die 3. Liga beim Deutschen Fußball-Bund, am Freitag. Im Fall des Chemnitzer FC hieße das: Die Chemnitzer FC Fußball GmbH, die für das Drittliga-Team verantwortlich ist, könnte bei Liquidation des Vereins Chemnitzer FC keine Drittliga-Lizenz erhalten. Die derzeit gültige Zulassung würde mit Ablauf des Spieljahres, für die sie erteilt wurde, erlöschen.

Der Insolvenzverwalter des Chemnitzer FC, Klaus Siemon, hatte am Donnerstag mitgeteilt, dass die vorhandenen Mittel nicht mehr ausreichten, um sämtliche Kosten und Verbindlichkeiten des Vereins zu decken. Er habe deshalb die sogenannte Masseunzulänglichkeit beim Amtsgericht Chemnitz angezeigt. Siemon hatte in diesem Zusammenhang jedoch betont, die Chemnitzer Fußball GmbH sei uneingeschränkt funktions- und handlungsfähig.

Unterdessen wehrt sich der Notvorstand des Vereins gegen den Vorwurf Siemons, er habe keine geeigneten Schritte unternommen, um die vorhandenen Finanzlücken zu schließen. Insbesondere verwies er darauf, dass in dieser Saison durch nicht gezahlte Mitgliedsbeiträge Ausfälle von 220 000 Euro drohten.

Annette Neuerburg vom Vorstand erklärte, dass laut Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes Vereinsmitglieder während eines Insolvenzverfahrens nicht verpflichtet seien, Beiträge zu entrichten. Wenn Siemon jetzt sage, dass die Mitgliedsbeiträge ein Teil des Finanzplans seien, müsse «dieser Plan von Anfang an falsch gewesen sein», sagte sie der in Chemnitz erscheinenden «Freien Presse» (Freitag).

Der Insolvenzverwalter hatte zudem dem Amtsgericht vorgeworfen, ihn bei der Berufung des Notvorstandes übergangen zu haben. Dies sei rechtswidrig gewesen. Die «Freie Presse» zitierte eine Gerichtssprecherin mit den Worten, Siemon habe diese Meinung auch schon vor Gericht vertreten, das aber anderer Auffassung sei. Es sei darin vom Oberlandesgericht in Dresden bestätigt worden.

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