Der FC Carl Zeiss Jena ist vor dem DFB-Bundesgericht mit seiner 4. Berufung gescheitert und muss nun zahlen.

Der Drittligist FC Carl Zeiss Jena muss eine Geldstrafe in einer Gesamthöhe von 24.260 Euro zahlen, wie der Deutsche Fußball-Bund (DFB) am Freitag mitteilte. Das DFB-Bundesgericht wies vier Berufungen zurück.

Das DFB-Sportgericht hatte Jena im Januar wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger und wegen eines nicht ausreichenden Ordnungsdienstes in sechs Fällen verurteilt. Gegen vier Urteile hatte der Verein Einspruch eingelegt.

«Die Berufungen waren zurückzuweisen, da die Verurteilungen jeweils auch wegen eines nicht ausreichenden Ordnungsdienstes erfolgt sind, nicht nur wegen unsportlichen Verhaltens der Anhänger», sagte Achim Späth als Vorsitzender des DFB-Bundesgerichts.

Unter anderem ging es um ein Ligaspiel beim Halleschen FC. Anfang 2019 wurde ein Spieler von einem aus dem Jenaer Zuschauerbereich geworfenen Feuerzeug am Kopf getroffen. Gegen Ende der Partie hatten weitere Jena-Anhänger Feuerzeuge und Teile von Fahnenstangen in Richtung eines Spielers geworfen.

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