Berlin. Das neue Jahr bringt für Rentnerinnen und Rentner im Land einige Änderungen mit sich. Welche neuen Regeln es 2024 bei der Rente gibt.

  • 2024 ändert sich für Rentnerinnen und Rentner in Deutschland einiges
  • Manche Neuerungen greifen bereits seit Neujahr, andere erst im Laufe des Jahres
  • Diese Änderungen bei der Rente sollten Sie kennen

Etwa 21 Millionen Menschen in Deutschland sind Rentnerinnen und Rentner. Für viele ist die gesetzliche Rentenversicherung maßgebend für die Rente. In diesem Jahr kommt es zu zahlreichen Änderungen. Lesen Sie hier, was Rentner 2024 erwartet.

Rente steigt 2024: So viel Geld mehr soll es mehr geben

Die Renten werden 2024 voraussichtlich um 3,5 Prozent steigen. Das errechnete die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen unter Berufung auf den Entwurf des Rentenversicherungsberichts 2023 der Bundesregierung. Endgültig entscheidet sich die Anpassung aber erst im Frühjahr. Greifen wird die Erhöhung dann ab 1. Juli.

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Altersgrenze bei der Rente steigt auf 66 Jahre

Zum 1. Januar ist die reguläre Altersgrenze auf 66 Jahre gestiegen. Das gilt für Versicherte, die 1958 geboren wurden. Für zukünftige Rentnerinnen und Rentner erhöht sich das Renteneintrittsalter in Zwei-Monats-Schritten weiter. Achtung: Da das Eintrittsalter steigt, steigen auch die Abschläge, die Rentner in Kauf nehmen müssen, wenn sie früher in Rente gehen wollen. Der Abschlag beträgt 0,3 Prozent je Monat, den die Rente vor Erreichen des regulären Rentenalters in Anspruch genommen wird.

Rente ab 63: Altersgrenze für langjährig Versicherte steigt

Bei der sogenannten Rente ab 63 ist das Eintrittsalter ebenfalls gestiegen – auf 64 Jahre und vier Monate für 1960 Geborene. Bis 2029 soll die abschlagsfreie Altersrente erst mit 65 Jahren bezogen werden können.

Arbeiten neben der Rente: mehr Geld durch Minijob

Wer neben der Rente noch arbeitet, kann seit 1. Januar 538 Euro ohne Abzüge hinzuverdienen. Bislang lag die Grenze bei 520 Euro. Wer zwischen 538 Euro und 2000 Euro im Monat dazuverdient, gilt als Midi-Jobber. Hier gilt ein reduzierter Beitragsanteil zur Sozialversicherung.

Auch für Menschen, die eine Erwerbsminderungsrente beziehen, ist die Hinzuverdienstgrenzen gestiegen. Bei teilweiser Erwerbsminderung liegt die Grenze nun bei 37.117,50 Euro jährlich, bei Renten wegen voller Erwerbsminderung sind es 18.558,75 Euro. Betroffen sind zum Beispiel Menschen, die aufgrund einer Erkrankung nicht mehr (voll) arbeiten können.

Neurentner müssen mit höherem Steueranteil rechnen

Wer sich 2024 zur Ruhe setzt, muss außerdem einen höheren Anteil seiner Rente versteuern. Statt bislang auf 83 Prozent der Rente, erhebt der Staat nun auf 84 Prozent Steuern. Nur 16 Prozent der ersten Bruttojahresrente sind steuerfrei. Für Rentnerinnen und Rentner, die bereits vor 2024 in den Ruhestand gegangen sind, gilt die Erhöhung nicht.

Rente: Beitragssatz und Beitragsbemessungsrente 2024 – manches bleibt

Die Beitragsbemessungsgrenze bestimmt den Höchstbetrag, bis zu dem Arbeitseinkommen bei der Berechnung des Rentenversicherungsbeitrags berücksichtigt wird. Für darüber hinausgehendes Einkommen werden keine Beiträge gezahlt. Auch dieser Höchstbetrag ist zum Jahreswechsel gestiegen. In den alten Bundesländern von 7300 Euro auf 7550 Euro. In den neuen Bundesländern von 7100 Euro auf 7450 Euro. 2024 ist das letzte Jahr mit unterschiedlichen Werten in Ost und West.

Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung bleibt hingegen stabil bei 18,6 Prozent.