Berlin. Weniger netto? Gesundheitsminister Karl Lauterbach will die Beiträge zur Pflegeversicherung erhöhen. Für wen es teurer werden könnte.

Die Ampel-Koalition will die Pflegeversicherung reformieren. Dafür hat das Bundeskabinett bereits im April einen entsprechenden Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) auf den Weg gebracht. Das sogenannte Pflegeunterstützungs- und ‑entlastungsgesetz sieht zum einen Entlastungen für Millionen Pflegebedürftige vor – zum anderen aber auch eine Erhöhung der Beiträge zur Pflegeversicherung.

Nach den Plänen der Bundesregierung soll der allgemeine Pflegebeitrag bereits zum 1. Juli 2023 ansteigen. Das könnte sich vor allem bei kinderlosen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bemerkbar machen. Aber mit wieviel weniger Geld müssen Beschäftigte ab Juli rechnen? Ein Überblick.

Pflegeversicherung: Um wieviel Prozent sollen die Beiträge steigen?

Der Gesetzentwurf von Lauterbach sieht vor, dass der Pflegebeitrag zum 1. Juli dieses Jahres um 0,35 bis 0,6 Prozentpunkte ansteigen soll. Die Höhe soll sich je nach Anzahl der Kinder unterscheiden – kinderlose Personen sollen dabei stärker belastet werden. Damit will das Kabinett auch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts umsetzen, wonach stärker differenziert werden müsse, ob die Beitragszahlerinnen und -zahler Kinder hätten oder nicht. Diese Beiträge sieht der Gesetzentwurf ab dem 1. Juli vor:

  • Mitglieder ohne Kinder: 4,00 Prozent (Arbeitnehmenden-Anteil: 2,3 Prozent)
  • Mitglieder mit einem Kind: 3,40 Prozent (lebenslang) (Arbeitnehmenden-Anteil: 1,7 Prozent)
  • Mitglieder mit zwei Kindern: 3,15 Prozent (Arbeitnehmenden-Anteil: 1,45 Prozent)
  • Mitglieder mit drei Kindern: 2,90 Prozent (Arbeitnehmenden-Anteil: 1,2 Prozent)
  • Mitglieder mit vier Kindern: 2,65 Prozent (Arbeitnehmenden-Anteil 0,95 Prozent)
  • Mitglieder mit fünf und mehr Kindern: 2,40 Prozent (Arbeitnehmenden-Anteil 0,7 Prozent)

Menschen mit zwei oder mehr Kindern könnten zukünftig profitieren

Aktuell liegt der Beitrag für Menschen mit Kindern bei 3,05 Prozent des Bruttolohns, bei Kinderlosen ab 23 Jahren kommt außerdem ein Aufschlag von 0,35 Prozent hinzu. Der Pflegebeitrag wird allerdings nicht vollständig von den Arbeitnehmenden bezahlt: Einen Teil übernimmt auch der Arbeitgeber. Aktuell ist das genau die Hälfte des Betrags, nämlich 1,525 Prozent – der Zuschlag wird komplett von den Beschäftigten gezahlt. Nach den Plänen der Ampel soll auch der Arbeitgeber-Anteil ansteigen und zukünftig 1,7 Prozent betragen.

Die größte Erhöhung käme ab dem 1. Juli auf Menschen ohne Nachwuchs zu. Sie würden, sollte der Gesetzentwurf in dieser Form verabschiedet werden, insgesamt 0,6 Prozent mehr bezahlen. Bei einem Beitragssatz von 4 Prozent, läge der Arbeitnehmenden-Anteil damit bei 2,3 Prozent – bisher waren es 1,875 Prozent.

Lesen Sie auch: Kommentar zur Pflegekrise – Ganz klar, es geht nur mit höheren Beiträgen

Pflegeversicherung: Arbeitnehmende ohne Kinder werden stärker belastet

Ein Rechenbeispiel dazu: Bei einem monatlichen Gehalt von 3000 Euro Brutto zahlen Beschäftigte ohne Kinder derzeit einen Eigenanteil von 56,25 Euro für die Pflegeversicherung. Zukünftig würde der Betrag auf 69 Euro steigen. Auch mit einem Kind müssten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab dem 1. Juli mehr bezahlen als aktuell. Hier würde der Betrag von 45,75 Euro auf 51 Euro ansteigen.

Personen mit zwei Kindern oder mehr würden von der Änderung allerdings profitieren – je mehr Kinder, desto höher wäre auch die Entlastung. Arbeitnehmende mit zwei Kindern würden dann statt 45,75 Euro nur noch 43,5 Euro bezahlen. Bei fünf und mehr Kindern wäre es sogar nur noch 21 Euro.

Allerdings sollen diese Entlastungen nur gelten, solange die Kindern unter 25 Jahre alt sind. Danach soll laut Gesetzentwurf für Menschen mit Kindern dauerhaft der Satz von 3,4 Prozent gelten. Bisher ist der Gesetzentwurf allerdings noch nicht beschlossen. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen. Ob sie das tun werden, ist noch unklar – von vielen Seiten wird der Gesetzentwurf kritisiert. So forderten die Bundestagsfraktionen von SPD und Grünen bereits Nachbesserungen. Und auch Patientenschützer und Krankenkassen meldeten Forderungen an.

Mehr zum Thema: Pflegeheim teurer – Das können Sie und Ihre Familie tun