Erfurt/Chemnitz. Bei Schwerpunktkontrollen in der Gastronomie und in Herbergen in Thüringen und Sachsen hat der Zoll mehrere Mindestlohn-Verstöße aufgedeckt.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls führte am 3. August 2022 eine bundesweite Schwerpunktprüfung durch.
Vier Verstöße in Thüringen festgestellt
Ziel der Kontrollen waren am 3. August Hotels, Pensionen und Gasthöfe, wie das Hauptzollamt Erfurt am Montag mitteilte. Insgesamt seien sechs Verstöße gegen den gesetzlichen Mindestlohn festgestellt worden: vier in Thüringen und zwei in Südwestsachsen, wo das Hauptzollamt auch zuständig ist.
Über 80 Zöllnerinnen und Zöllner befragten 403 Beschäftigte in 59 Betrieben in Thüringen und 39 in Südwestsachsen zu ihren Arbeitsverhältnissen. Zugleich prüften die Beamten in 54 Fällen Geschäftsunterlagen; 26 Mal in Thüringen und 28 Mal in Südwestsachsen.
Bei den verdachtsunabhängigen Kontrollen ging es um die Einhaltung des Mindestlohns, der Sozialversicherungspflicht von Arbeitnehmern, möglichen unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen und die Pflicht zur Vorlage von Ausweisen bei der Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer.
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