Berlin. Auch für Verbraucher, die mit Heizöl oder Pellets heizen, soll es einen Zuschuss geben. Die wichtigsten Infos zur geplanten Entlastung.
- Keine Klarheit besteht weiterhin für Heizöl- und Pelletskunden bezüglich des Zuschusses
- Die Antragstellung ist nach wie vor nicht möglich
- Ein Flickenteppich in Deutschland droht den Verbrauchern bei der Beantragung. Wie kommen betroffene Verbraucher an ihr Geld?
Bei den geplanten Zuschuss für Heizöl- und Pelletskunden droht Verbrauchern ein Flickenteppich. Grund dafür ist, dass die Mittel für die Hilfen vom Bund kommen, die Auszahlung aber von den Bundesländern koordiniert wird. Wann mit den Auszahlungen oder bereits mit dem Antragstellen dafür beginnen werden kann - derzeit noch völlig unklar. Dabei hieß es erst vergangene Woche aus Niedersachen, dass man zuversichtlich sei, dass Anträge spätestens im April gestellt werden könnten. In Thüringen peilt man dagegen erst den Mai an.
Die Bundesregierung will für die Zuschüsse 1,8 Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Ende 2022 gab der Bundesrat grünes Licht für das Vorhaben. Lesen Sie hier: Diese Zuschüsse gibt es für Ihre Heizung 2023
Zuvor war lange um entsprechenden Entlastungen gerungen worden. Denn auch wenn die Pellets- und Heizölpreise enorm gestiegen sind – so dramatisch wie beim Gas fällt die Verteuerung bisher nicht aus. Dennoch fühlten sich viele Verbraucherinnen und Verbraucher mit Öl- oder Pelletsheizung angesichts der Gas-Entlastungen benachteiligt. Und auch aus der Opposition gab es Kritik: Die Ampel habe Haushalte vergessen, die noch mit Öl heizen, sagte etwa Jan-Marco Luczak, baupolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland" (RND).
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Zuschuss für Heizöl und Pellets: Wie sieht das Antragsformular aus? Was schon bekannt ist
Dass sie genau das nicht getan hat, will die Bundesregierung nun offenbar beweisen. Wie aus einem Eckpunktepapier hervorgeht, aus dem unter anderem die Nachrichtenagentur AFP zitiert, soll es wegen der hohen Energiepreise pro Haushalt Hilfen von bis zu 2000 Euro geben. Die saarländischeMinisterpräsidentin Anke Rehlinger (SPD) erklärte dazu, mit den nun beschlossenen Entlastungen werde "eine Unwucht in den bisherigen Hilfen geheilt". Zwar sei der Preisanstieg bei Öl und Pellets nicht so exorbitant wie bei Gas gewesen, "aber trotzdem sehr schmerzlich für viele".
Die Auszahlung des Geldes sollen die Bundesländer übernehmen – zur Verfügung gestellt wird es allerdings durch den Bund. Um die Hilfen zu erhalten, müssen Sie beantragt werden. Das ist einer der großen Unterschiede im Vergleich zu den Entlastungen für Gas-Kunden, die automatisch ausgezahlt wird. Wie genau die Anträge funktionieren werden und ab wann der Zuschuss zu den Heizkosten überwiesen wird, ist noch nicht bekannt. Lesen Sie hier: Darum verzögert sich die Auszahlung des Zuschusses für Heizöl so lange.
Eine Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern liegt derzeit noch zur Abstimmung in den Bundesländern. Vereinzelt heißt es aus Ländern wie Thüringen oder Baden-Württemberg, dass der Antrag bald möglich sei. Wann genau Verbraucher ihn stellen können und wie er aussieht, ist aber noch völlig unklar. Auch wird es einen Flickenteppich geben bei dem Prozedere. Jedes Bundesland wird seinen eigenen Weg gehen.
Zuletzt hieß es etwa aus Niedersachsen, dass man in den norddeutschen Bundesländern voraussichtlich ab April Anträge auf staatliche Heizkosten-Zuschüsse stellen kann. Das Wirtschaftsministerium in Niedersachsen nannte am 23. März Details der Pläne, die man mit Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Bremen und Hamburg abgestimmt habe.
Vorgesehen seien „ein gemeinsames Antragsportal und eine gemeinsame Antragsbearbeitung“, die Gesamtkoordination übernehme dabei Hamburg. „Möglicherweise werden noch weitere Länder beitreten.“ Zuvor hatte die „Neue Osnabrücker Zeitung“ darüber berichtet. Laut dem Wirtschaftsressort in Hannover geht es um „Härtefallhilfen“ für Verbraucher in Fällen, in denen die Ausgaben für die genannten Energieträger im vergangenen Jahr wenigstens doppelt so hoch ausfielen wie 2021. Aus Thüringen heißt es, man werde eine Plattform im Internet freischalten. Nach einem wirklich abgestimmten Vorhaben klingt das nicht.
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Bundesregierung beschließt Zuschuss bei Heizöl, Pellets und Flüssiggas
Fest steht aber immerhin, dass die Zuschüsse für alle Haushalte zur Verfügung stehen sollen, die mit "nicht leitungsgebundenen Brennstoffen" heizen. Dabei handelt es sich um Energieträger, die nicht über ein festes Netz verteilt, sondern zum Beispiel mit Tanklastwagen zu den Endverbrauchern geliefert werden. Dazu gehören:
- Heizöl
- Holzpellets
- Flüssiggas
Doch es gibt auch Ausnahmen von dieser Regel. In Deutschland gelten etwa alle gasförmigen Brennstoffe als "leitungsgebundene Energieträger" – und das, obwohl etwa Erdgas oder Wasserstoff auch in Flaschen oder per LKW transportiert werden können.
Entlastungen für Heizöl- und Pellet-Kunden: Wer erhält den Zuschuss?
Beantragen können die Entlastung alle Verbraucherinnen und Verbraucher, die zwischen 1. Januar und 1. Dezember Heizöl, Flüssiggas oder Pellets gekauft haben. Weitere Bedingung: Der Preis dafür muss sich mindestens verdoppelt haben. Um das nachzuweisen, muss eine entsprechende Rechnung vorgelegt werden. Zudem soll es eine sogenannte Bagatellgrenze geben: Beträgt das Heizkostenplus im Vergleich zum Vorjahr weniger als 100 Euro, gibt es keinen Zuschuss vom Staat.

Der Sozialverband VdK begrüßte die Hilfe, mit der die Haushalte nun rückwirkend entlastet werden sollen. Nun sei entscheidend, dass die Hilfe "in möglichst kurzer Zeit bei den Betroffenen ankommt", erklärte VdK-Präsidentin Verena Bentele laut AFP. Sie forderte die Länder dazu auf, die Auszahlung unbürokratisch zu regeln. (mit afp)
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