Berlin. Auch jetzt im Sommer ist für viele das Thema Heizung präsent. Hier im Ratgeber greifen wir regelmäßig Fragen auf – etwa zur Förderung.

  • Über das geplante Heizungsgesetz der Ampel-Koalition soll erst nach der Sommerpause im Bundestag abgestimmt werden
  • Doch Themen rund um die Heizung sind für viele Verbraucherinnen und Verbraucher weiter präsent – auch im Sommer
  • Hier im Everticker greifen wir immer wieder verbrauchernahe Fragen auf – heute geht es um die Zuschüsse für den Tausch

Die verheerenden Waldbrände in Griechenland und anderen südeuropäischen Staaten führen es aktuell deutlich vor Augen: Der Klimawandel ist auch in Europa angekommen. Doch trotz Hitze und Dürre ist das Thema Heizung für viele Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland weiter präsent. Gründe dafür sind die Debatten über das geplante Heizungsgesetz der Ampel-Koalition oder die tendenziell anziehenden Energiepreise. Viele Eigentümer denken in der jetzigen Situation über einen Tausch der Heizung nach.

Doch viele stehen vor offenen Fragen und Unklarheiten. Gibt es eine Förderung für die neue Heizung? Welche Voraussetzungen gelten dafür? Und muss die alte Heizung bald sogar verpflichtend ausgetauscht werden – Stichwort: Austauschpflicht? Hier im Ratgeber greifen wir regelmäßig solche Fragen auf – und versuchen diese verbrauchernah zu beantworten. Heute widmen wir uns einem Zuschuss – dieser nennt sich "Heizungs-Tausch-Bonus" und ist für alle Hausbesitzer mit einer alten Gas- oder Ölheizung interessant.

Ratgeber vom 27. Juli

Heizung älter als 30 Jahre: An "Heizungs-Tausch-Bonus" zusätzlich zur Förderung denken

Der Umstieg von einer fossilen Heizung auf eine klimafreundliche Alternative wie die Wärmepumpe ist für viele Eigentümer mit hohen Kosten verbunden. In Deutschland gibt es aber verschiedene Förderungen. Richtig eingesetzt, kann fast die Hälfte der Kosten über Zuschüsse finanziert werden. Die Förderungen 2023 für eine neue Heizung sehen unter anderem den "Heizungs-Tausch-Bonus" in Höhe von zehn Prozent der Gesamtkosten der neuen Anlage vor. Es gibt aber eine Voraussetzung:

HeizungGrundförderungHeizungs-Tausch-BonusWärmepumpen-BonusFörderung gesamt
Wärmepumpe2510540 Prozent
Pelletheizung101020 Prozent

Die alte Öl- oder Gasheizung muss außer Betrieb genommen und durch eine rein regenerative Anlage ersetzt werden. Für Hybridheizungen – etwa aus Öl- oder Gasheizung mit Photovoltaik – gibt es den Bonus nicht. Der wird auf die Förderung für eine neue Technologie wie die Wärmepumpe angerechnet. Der "Heizungs-Tausch-Bonus" ist damit primär für Besitzer einer alten Gas- oder Ölheizung interessant. Doch wie viel Förderung ist in der Summe für eine über 30 Jahre alte Gas- oder Ölheizung möglich? Im eben verlinkten Beitrag erklären wir es anhand von Beispielen.

Ratgeber vom 18. Juli

Wärmepumpe im Kostencheck: Wie teuer wird die Umrüstung wirklich? Analyse erstaunt

Über keine Alternative zur klassischen Gas- oder Ölheizung wird gefühlt mehr debattiert als über die Wärmepumpe – die Technik kann sowohl in Neu- als auch in Altbauten eine klassische Heizung ersetzen. Für viele Verbraucherinnen und Verbraucher sind jedoch die enormen Anschaffungskosten der Haken. Oftmals werden nur ungefähre Preisspannen angegeben. Zusätzliche Kosten – etwa für mögliche Umbauten oder Sanierungen – werden nicht berücksichtigt. Umso interessanter ist jetzt eine Analyse vom Öko-Zentrum NRW.

Das Beratungsunternehmen mit Schwerpunkt auf ökologischem Bauen und Sanieren hat die Kosten für eine neue Wärmepumpe auf praktische Szenerien übertragen. Konkret haben die Experten drei Haustypen untersucht und die Investitionskosten für den Umstieg von einer Öl- oder Gasheizung auf eine neue Wärmepumpe berechnet. Wie teuer wird der Umstieg von der Heizung auf eine Wärmepumpe für Eigentümer am Ende wirklich? Das Ergebnis der Öko-Zentrum-Analyse überrascht – denn je nach Heizungstyp gibt es gewaltige Preisunterschiede:

GebäudetypHeizungWärmepumpeKosten
Einfamilienhaus (unsaniert)ÖlheizungLuft-Wasser-Wärmepumpe35.000 Euro
Einfamilienhaus (unsaniert)NachtspeicherheizungLuft-Wasser-Wärmepumpe57.500 Euro
Wohnung im MehrfamilienhausGasetagenheizungLuft-Wasser-Wärmepumpe9000 Euro
Wohnung im MehrfamilienhausGasetagenheizung und dezentrales WarmwasserWärmepumpe mit elektrischer Warmwasseraufbereitung20.000 Euro
Mehrfamilienhaus (6 Wohneinheiten)ÖlheizungLuft-Wasser-Wärmepumpe65.000 Euro
Mehrfamilienhaus (6 Wohneinheiten)Stromheizung und dezentrales WarmwasserWärmepumpe mit elektrischer Warmwasseraufbereitung155.000 Euro

Wir haben mit Bernd Winterseel – Teamleiter im Bereich Energieeffizienz des Öko-Zentrums – über die Zahlen gesprochen. Gegenüber unserer Redaktion gibt der Experte Tipps. Denn von hohen Kosten über 50.000 Euro sollten sich Eigentümer nicht abschrecken lassen. "Gerade in den genannten Beispielen – wo eine Zentralheizung fehlt – können sogenannte Luft-Luft-Wärmepumpen mit einer externen Warmwasseraufbereitung eine Lösung sein.

Im Vergleich zu der Lösung Nachtspeicherheizung auf Luft-Wasser-Wärmepumpe wären Betroffene mit einer Luft-Luft-Wärmepumpen-Kombination rund 27.000 Euro günstiger dabei. Wie kommt diese Rechnung zustande? Was gibt es sonst noch zu beachten? Und wie steht es um das Thema Förderungen? Im oben verlinkten Beitrag finden Sie die ausführliche Analyse und eine genauere Einordnung der Zahlen. Sie haben weitere Fragen rund um das Thema Heizen und Heizung? Dann können Sie uns gerne kontaktieren. Wir freuen uns auf Ihre Fragen.

Ratgeber vom 11. Juli

Heizung ab 2024: Eckpunkte für Förderkonzept steht – bis zu 70 Prozent Zuschuss geplant

Weg von fossilen Brennstoffen wie Heizöl oder Gas und in Zukunft ab erneuerbare Energien setzen – im Ziel sind sich die Ampel-Parteien einig. Bloß in der Umsetzung zeigen sich Differenzen. Das betrifft auch das Thema Förderung. Die bisherigen Zuschüsse für eine neue Heizung sollen vereinheitlicht werden – bedeutet: Statt einzelnen Förderprogrammen wie für die Wärmepumpe soll es ein Konzept für alle erneuerbaren Heizsysteme geben. Die Förderung ab 2024 soll aus mehreren Komponenten bestehen – in der Summe soll man auf bis zu 70 Prozent kommen.

Die förderfähigen Investitionskosten für eine neue Heizung sollen für ein Einfamilienhaus bei 30.000 Euro gedeckelt werden. Das geht aus einem Entwurf für einen Entschließungsantrag zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) hervor – dieser liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. Konkrete Details sind noch nicht beschlossen. Für Mehrparteienhäusern sollen die maximal förderfähigen Kosten bei 30.000 Euro für die erste Wohneinheit liegen. Für die zweite bis sechste Wohneinheit sind je maximal 10.000 Euro geplant – ab der siebten je 3.000 Euro.

Die Förderung für eine neue Heizung ab 2024 soll sich auf vier Säulen stützen:

Förderkonzept ab 2024Summe der Förderung
GrundförderungEinheitlicher Fördersatz von 30 Prozent
Klimabonus (KB)Je nach KB zwischen 10 und 20 Prozent
KreditförderungZuschüsse werden in Tilgungszuschuss integriert
In der Steuer geltend machenRund 20 Prozent von der Steuerlast abziehen

Der Blick in die Tabelle zeigt: Nicht jeder Hausbesitzer bekommt automatisch eine Förderung von 70 Prozent der Gesamtkosten. Denn je nach Klimaboni – es gibt insgesamt drei – kann die Förderung höher oder niedriger ausfallen. Über die Klimaboni soll etwa der Umstieg von besonders alten und ineffizienten Heizungen auf nachhaltige Heizungen bezuschusst werden. Auch ältere Hausbesitzer und solche mit wenig Geld sollen über die Klimaboni stärker gefördert werden. Im oben verlinkten Artikel informieren wir ausführlich darüber.

Ratgeber vom 6. Juli

Heizung in Deutschland: Millionen Haushalte erreichen Altersgrenze für Tauschpflicht

Die Austauschpflicht sieht vor: Alte Gas- und Ölheizungen müssen nach 30 Jahren Nutzung ausgetauscht werden. Das Alter einer Heizung kontrollieren die Schornsteinfeger in Deutschland. Wir haben im Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks nach aktuellen Zahlen gefragt – dabei zeigt sich: Millionen Haushalte steuern mit ihrer Heizung auf die 30 Jahre zu. Die Auswertung listet die Anzahl der Heizungen in Deutschland nach Alter auf – auf die über 30 Jahre steuern mehr als zwei Millionen Haushalte zu.

Gasheizungen über 30 Jahre alt: Millionen Hausbesitzer in Deutschland sind betroffen

Gasheizung nach AlterAnzahl der Anlagen
über 20 Jahreca. 4.040.000
über 25 Jahreca. 2.810.000
über 30 Jahreca. 1.350.000

Lesen Sie auch: Das Alter der Heizung bestimmen – ein simpler Trick hilft

Ölheizungen älter als 30 Jahre: Mehr als 6 Millionen Eigentümer kurz vor Altersgrenze

Ölheizung nach AlterAnzahl der Anlagen
über 20 Jahreca. 3.350.000
über 25 Jahreca. 3.430.000
über 30 Jahreca. 1.390.000

Quelle: Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks für FUNKE Mediengruppe

Müssen sich tatsächlich alle diese Haushalte über eine neue Heizung Gedanken machen? Die Antwort ist nein – denn die Ausnahmen von der gesetzlichen Austauschpflicht sind umfangreich. In der aktuell gültigen GEG-Fassung sind etwa bloß Heizungen mit konstanter Vorlauftemperatur von der Austauschpflicht betroffen – Brennwert- oder Niedertemperaturtechnik nicht. Allerdings könnte sich auch an den Ausnahmen oft etwas ändern. "Noch sind die verschiedenen Ausnahmen – wie Sie den später mal im GEG stehen werden – nicht bekannt", sagt Jörg Seelbach vom Schornsteinfegerverband.

Tipps für betroffene Eigentümer: Was es bei der Austauschpflicht zu beachten gibt

Für die Verbraucher bedeutet das erst einmal abwarten. Und wer 2023 oder 2024 schon von der Austauschpflicht betroffen ist? Der sollte sich schon jetzt über mögliche Alternativen informieren. Denn die Wartezeiten für neue Heizungen und Wärmepumpen sind aktuell zum Teil lang. Die Frage nach der richtigen Heizung ist schwer und lässt sich nicht pauschal beantworten. Wir haben mit einem Energieberater nach dessen Empfehlung für eine neue Heizung gefragt – er rät vor allem von zwei Heizungstypen tendenziell ab.

Ratgeber vom 3. Juli

Heizung ab 2024: Fristen für Heizungstausch – was im geplanten Heizungsgesetz steht

Der Tausch einer alten Heizung gegen eine klimafreundliche Alternative wie die Wärmepumpe – in den kommenden Jahren werden immer mehr Eigentümer in Deutschland mit dieser Situation konfrontiert sein. Zumal die Austauschpflicht für alte Heizungen nach 30 Jahren auch im neuen Heizungsgesetz weiterhin Bestand haben soll. Auch können ältere Anlagen kaputtgehen und müssen unter Umständen schon früher ausgetauscht werden. Hausbesitzer haben dann mehrere Optionen: Neben der Wärmepumpe kommt etwa der Anschluss an ein Wärmenetz oder eine Pelletheizung infrage.

Nach der Art der Heizung und der Wohnsituation richten sich die Übergangsfrist – zwischen drei und 10 Jahren sind möglich. Konkret gilt: Nach Vorliegen der kommunalen Wärmeplanung muss eine neue Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien genutzt werden. Geht die Heizung irreparabel kaputt, greift eine Übergangsfrist von drei Jahren. In dieser Zeit kann eine fossile Heizung genutzt werden – spätestens nach drei Jahren muss diese aber die 65-Prozent-Quote erfüllen.

Fristen für den Heizungstausch: die wichtigsten Zahlen im Überblick

SituationFristBemerkung
Neue Heizungen ab 2024-Müssen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
Austausch bestehender Heizungen nach irreparablem Defekt3 JahreFossile Heizungen können vorübergehend eingebaut und betrieben werden.
Anschluss an ein Wärmenetz10 JahreDie Bundesregierung gewährt Eigentümern einen Zeitraum von zehn Jahren für den Anschluss an ein Wärmenetz.
Umrüstung von Mehrfamilienhäusern mit Gasetagenheizung und Einzelöfen3 Jahre (Entscheidungsphase) + 10 Jahre (Implementierungsphase)Wenn die erste Gasetagenheizung ausfällt, haben Eigentümer 3 Jahre Zeit, um zu entscheiden, wie das gesamte Gebäude auf erneuerbare Energien umgestellt wird. Für die Umsetzung erhalten sie weitere 10 Jahre.
Austauschpflicht im Havariefall für Eigentümer über 80 Jahre (noch nicht sicher)-Muss erst bei Vererbung oder Verkauf des Hauses auf erneuerbare Energien umgestellt werden – wird aktuell noch im Bundestag debattiert
Nutzung bestehender Öl- und GasheizungenBis 30 Jahre oder bis 31. Dezember 2044Es gibt Ausnahmen von der Austauschpflicht für Niedertemperatur- und Brennwertkessel und für Eigentümer, die seit 1. Februar 2002 in ihrem Eigentum wohnen.
Betrieb von Gaskesseln nach 31. Dezember 2044-Dürfen nur noch betrieben werden, wenn diese zu 100 Prozent mit grünen Gasen (Wasserstoff) oder Biomasse (Biomethan) heizen.

Fristen für den Tausch der alten Heizung: Umstrittene Ausnahme fällt weg – das ist der Grund

Großzügigere Fristen gibt es für den Anschluss an ein Wärmenetz. Ist dieses in der Kommune geplant – aber noch nicht verfügbar – kann für zehn Jahre mit einer fossilen Heizung geheizt werden. Jedoch muss der Anschluss an ein Nah- oder Fernwärmenetz in dieser Zeitspanne gesichert sein. Ebenfalls zehn Jahre Zeit für den Tausch der Heizung haben Eigentümer in Mehrfamilienhäusern. Die 10-jährige Frist soll allerdings nur gelten, wenn die alte Heizung komplett auf erneuerbare Energien umgestellt wird.

Entgegen dem ersten Entwurf von Wirtschaftsminister Robert Habeck soll die Ausnahme vom Heizungstausch für über 80-Jährige gestrichen werden. FDP-Fraktionsvizechefin Carina Konrad sagte der Deutschen Presse-Agentur zur Begründung: "Die Altersgrenze von 80 Jahren wäre verfassungsrechtlich nicht tragbar." Das finale Heizungsgesetz muss vom Bundestag verabschiedet werden. In den Fachausschüssen können zudem noch Änderungen vorgenommen werden. Bedeutet: Auch an den Fristen könnte sich theoretisch noch etwas ändern.