Berlin. Viele Menschen fürchten Heizungsverbote und wollen jetzt noch eine neue Gasheizung einbauen. Die Grünen warnen jedoch vor hohen Kosten.

  • Das Heizungsgesetz erlaubt den Einbau neuer Gasheizungen unter bestimmten Auflagen bis 2024
  • Wer weiter auf die Gasheizung setzt, muss in den nächsten Jahren mit deutlich höheren Kosten rechnen
  • Ein Politiker warnt deshalb deutlich

Zeitweise schien es so, als würde die Ampel-Koalition am Heizungsgesetz scheitern. Doch es ist vollbracht: Nachdem sich SPD, Grüne und FDP nach teils heftiger Kritik und öffentlichem Gezanke auf eine gemeinsame Linie geeinigt haben, hat inzwischen auch der Bundestag die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) verabschiedet. Damit ist endgültig klar: Auch ab 2024 können unter Auflagen können für einen bestimmten Zeitraum weiterhin neue Gasheizungen installiert werden.

Grünen-Fraktionsvize warnt vor Gasheizung: "Es ist niemandem zu raten"

Obwohl diese Möglichkeit im GEG verankert ist, warnen die Grünen ausdrücklich davor: "Wer jetzt noch eine Gasheizung einbaut, der spielt mit dem Feuer“, sagte Fraktionsvize Andreas Audretsch bereits vor einiger Zeit in der Sendung „Frühstart“ von "RTL/ntv."

Im Zweifel könnten hohe Kosten auf diese Haushalte zukommen. Auch die Beimischung von Biomethan sei nicht billig: „Es ist niemandem zu raten, jetzt noch eine Gasheizung einzubauen.“ Entweder man warte auf ein Wärmenetz oder man setze direkt auf eine erneuerbare Heizung, zum Beispiel eine Wärmepumpe.

Grünen-Politiker Andreas Audretsch (Archivbild) rät von neuen Gasheizungen ab 2024 ab.
Grünen-Politiker Andreas Audretsch (Archivbild) rät von neuen Gasheizungen ab 2024 ab. © Fabian Sommer/dpa

Heizungsgesetz sieht verpflichtende Beratung vor – was geplant ist

Wenn sich Verbraucherinnen und Verbraucher nach dem 1. Januar 2024 eine neue Gasheizung einbauen lassen wollen, dann müssen sie sich zuvor einer verpflichtenden Beratung unterziehen. Außerdem sind bestimmte Fristen zu beachten: Gasheizungen, die zwischen Anfang 2024 und dem Zeitpunkt der Vorlage eines kommunalen Wärmeplans installiert wurden, können zwar weiterbetrieben werden, auch wenn der Wärmeplan kein Wasserstoffnetz vorsieht. In diesen Heizungen müssen aber ab 2029 dann 15 Prozent, ab 2035 30 Prozent und ab 2040 60 Prozent klimaneutrale Gase wie Biomethan und Wasserstoff genutzt werden.

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Gasheizung: Durch C02-Preis dürften die Kosten steigen

Außerdem dürften auf Eigentümer mit Gasheizungen in naher Zukunft deutlich höhere Kosten zukommen. So soll in der verpflichtenden Beratung darauf hingewiesen werden, dass durch steigende CO2-Preise auch höhere Betriebskosten anfallen. Zudem dürfe man nicht von einer unbegrenzten Nutzungsdauer der Gasheizung ausgehen.

Ein Gaszähler hängt im Keller eines Einfamilienhauses.
Ein Gaszähler hängt im Keller eines Einfamilienhauses. © Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa

In einem Grünen-Papier zur Einigung zum Heizungsgesetz heißt es, wer in langlebige Güter wie Heizungen investiere, für den müsse auch gesichert sein, dass ein Betrieb wirtschaftlich und langfristig möglich ist. „Dass das bei Wasserstoff der Fall ist, ist mehr als ungewiss, denn Wasserstoff ist nicht nur heute nur in geringen Mengen verfügbar und sehr teuer, sondern wird das allen wissenschaftlichen Erkenntnissen nach auch in Zukunft sein.“ Die Rede ist von hohen Anforderungen an den Hochlauf von Wasserstoff im Gebäudebereich. (fmg/dpa)